„Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern
– und ihr gesetzlicher Zweck ist deren Förderung.“

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Fragen zum Förderauftrag
Der Förderauftrag bildet den gesetzlichen Zweck jeder Genossenschaft. Gleichzeitig unterliegen Genossenschaften einer Pflichtprüfung, die auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zum Schutz der Mitglieder umfasst.
Für Mitglieder kann es daher hilfreich sein, sich einige grundlegende Fragen zu stellen.
Fragen zur Mitgliederförderung
  • Worin besteht konkret die Förderung der Mitglieder in meiner Genossenschaft?
  • Welche Vorteile habe ich als Mitglied gegenüber einem Nichtmitglied?
  • Welche Leistungen stehen speziell den Mitgliedern zur Verfügung?
  • Wie wird die Förderung der Mitglieder im laufenden Geschäftsbetrieb umgesetzt?

Fragen zur Information der Mitglieder

  • Wie wird in der General- oder Vertreterversammlung über die Förderung der Mitglieder berichtet?
  • Wird erläutert, wie der Förderauftrag im vergangenen Geschäftsjahr umgesetzt wurde?
  • Können Mitglieder nachvollziehen, worin ihre Förderung konkret besteht?

Fragen zur Pflichtprüfung

  • Wie wird im Rahmen der Pflichtprüfung beurteilt, ob der Förderauftrag erfüllt wird?
  • Nach welchen Kriterien wird die Förderung der Mitglieder bewertet?
  • Werden die Ergebnisse dieser Prüfung für die Mitglieder verständlich dargestellt?

Verantwortung der Mitglieder

Die Mitglieder einer Genossenschaft sind zugleich Eigentümer der Organisation. Sie tragen daher auch Verantwortung für die Entwicklung ihrer Genossenschaft.
Indem Mitglieder Fragen stellen und sich informieren, tragen sie dazu bei, dass der Förderauftrag der Genossenschaft lebendig bleibt.

Der Grundgedanke jeder Genossenschaft ist einfach: Die Genossenschaft existiert, um ihre Mitglieder zu fördern
Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Weinbergstr. 38
90613 Großhabersdorf
Tel.: 09105 1319
georg.scheumann(ät)wegfrei.de
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